Nein!
Eine berechtigte Forderung gegenüber eines deutschen Staatsbürgers wäre, den Fahrzeugführer zu belangen.
Da das nicht gemacht wird, ist die Forderung unberechtigt.
Kroatisches und deutsches Recht unterscheiden sich hier ganz eindeutig.
Die überhöhten Forderungen sind "nur" der Versuch, sich auf Kosten deutscher Urlauber zu bereichern.
Selbst wenn die Forderung aus Österreich käme wäre sie niemals durchsetzbar.
Leider gibt es sicher viele, die bezahlen und glauben, das sei Recht und Ordnung. Die Winkeladvokaten freuts!
@de_mannee :
Hoffentlich mit dem Zusatz "ohne Präjudiz"?
Denn dann hat der Winkeladvokat Geld für Nichts investiert.
Gruß
Michael