H
herbert
Guest
Schein
Es ist im Grunde doch ganz einfach mit den Küstenscheinen.:roll:
Zuerst sollte man Deutschland und Österreich nicht gemeinsam betrachten, da sind die Unterschiede zu groß.
Wichtig ist das DÜRFEN vom KÖNNEN zu trennen, das KÖNNEN hat ja nichts mit DÜRFEN zu tun.
Obwohl es mich als Österreicher nicht wirklich etwas angeht was in Deutschland so abläuft, möchte ich versuchen mein bescheidenes wissen einzubringen.
Wenn mal davon absieht wie Kurse, Prüfungen (Praxis) ablaufen bleibt nur mehr die Frage welcher Schein ist für mich der geeignetste Schein
Wohnsitz Deutschland:
Wer auf allen Meeren Boot fahren möchte der sollte den Deutschen SBF See machen.
Es soll aber auch Deutsche geben die nur in Kroatien Boot fahren, für die ist der Kroatische Bootsführerschein eine gute alternative.
Vor allem für die Charterer den die brauchen Seefunk und der ist beim HR Patent inkl.
Wohnsitz Österreich:
Im Gegensatz zu Deutschland schreibt Österreich keinen Bootsführerschein vor.
Aus diesem Grund können Wohnsitz Österreicher im Grunde mit jedem anerkannten Schein zumindest das eigene Boot als Skipper führen, auch in Deutschland weil Österreicher im Grunde gar keinen brauchen.
Es ist naheliegend das Österreicher ein Kroatisches Patent erwerben.
Nach jahrelanger Anstrengung einiger Patentanbieter gab es endlich auch schriftliches über die Gültigkeit der HR Patente für Österreicher in anderen Urlaubsländern.
Jedem dürfte mittlerweile klar sein das dieses HR Patent kein Urlaubszettel ist, sondern ein amtliches Papier das Weltweit anerkannt ist.
Versicherungen:
Das ist eine eigene Geschichte, und meine Empfehlung ist sowieso alles in den Verträgen einzutragen.
Pauschal zu behaupten das man mit dem HR Patent außerhalb Kroatiens nicht versichert ist, ist einfach falsch oder hat einfach den falschen Vertrag abgeschlossen!
Ich hatte lange positive Gespräche mit Yachtpool geführt und ihnen Unterlagen der Triester Hafenbehörde zugesendet aus denen hervorgeht das Österreicher mit dem HR Patent kein Problem haben.
Laut Yachtpool ist man dann versichert wenn das Patent vom Anrainerstaat anerkannt wird und das war schon immer so.
Als Schlusssätze möchte ich anmerken,
dass viele User nur das weitergeben was sie so gehört haben aber nichts selbst erarbeitet haben.
Selbst ein ehemaliger Redakteur der Zeitschrift Boote musste feststellen das mancher Wasser Polizist in Deutschland nichts wusste.
Erst nach weiteren Anfragen an die Behörde schrieb er im Forum, ja Österreicher dürfen ohne Patent in Deutschen Küstengewässer Navigieren.
(es gelten die Bestimmungen und Vorschriften des Heimatlandes.)
Warum sollte dann ein XY Patent hinderlich sein?
Natürlich könnte Deutschland, genauso wie Kroatien, vorschreiben ALLE brauchen einen Schein.
Es ist im Grunde doch ganz einfach mit den Küstenscheinen.:roll:
Zuerst sollte man Deutschland und Österreich nicht gemeinsam betrachten, da sind die Unterschiede zu groß.
Wichtig ist das DÜRFEN vom KÖNNEN zu trennen, das KÖNNEN hat ja nichts mit DÜRFEN zu tun.
Obwohl es mich als Österreicher nicht wirklich etwas angeht was in Deutschland so abläuft, möchte ich versuchen mein bescheidenes wissen einzubringen.
Wenn mal davon absieht wie Kurse, Prüfungen (Praxis) ablaufen bleibt nur mehr die Frage welcher Schein ist für mich der geeignetste Schein
Wohnsitz Deutschland:
Wer auf allen Meeren Boot fahren möchte der sollte den Deutschen SBF See machen.
Es soll aber auch Deutsche geben die nur in Kroatien Boot fahren, für die ist der Kroatische Bootsführerschein eine gute alternative.
Vor allem für die Charterer den die brauchen Seefunk und der ist beim HR Patent inkl.
Wohnsitz Österreich:
Im Gegensatz zu Deutschland schreibt Österreich keinen Bootsführerschein vor.
Aus diesem Grund können Wohnsitz Österreicher im Grunde mit jedem anerkannten Schein zumindest das eigene Boot als Skipper führen, auch in Deutschland weil Österreicher im Grunde gar keinen brauchen.
Es ist naheliegend das Österreicher ein Kroatisches Patent erwerben.
Nach jahrelanger Anstrengung einiger Patentanbieter gab es endlich auch schriftliches über die Gültigkeit der HR Patente für Österreicher in anderen Urlaubsländern.
Jedem dürfte mittlerweile klar sein das dieses HR Patent kein Urlaubszettel ist, sondern ein amtliches Papier das Weltweit anerkannt ist.
Versicherungen:
Das ist eine eigene Geschichte, und meine Empfehlung ist sowieso alles in den Verträgen einzutragen.
Pauschal zu behaupten das man mit dem HR Patent außerhalb Kroatiens nicht versichert ist, ist einfach falsch oder hat einfach den falschen Vertrag abgeschlossen!
Ich hatte lange positive Gespräche mit Yachtpool geführt und ihnen Unterlagen der Triester Hafenbehörde zugesendet aus denen hervorgeht das Österreicher mit dem HR Patent kein Problem haben.
Laut Yachtpool ist man dann versichert wenn das Patent vom Anrainerstaat anerkannt wird und das war schon immer so.
Als Schlusssätze möchte ich anmerken,
dass viele User nur das weitergeben was sie so gehört haben aber nichts selbst erarbeitet haben.
Selbst ein ehemaliger Redakteur der Zeitschrift Boote musste feststellen das mancher Wasser Polizist in Deutschland nichts wusste.
Erst nach weiteren Anfragen an die Behörde schrieb er im Forum, ja Österreicher dürfen ohne Patent in Deutschen Küstengewässer Navigieren.
(es gelten die Bestimmungen und Vorschriften des Heimatlandes.)
Warum sollte dann ein XY Patent hinderlich sein?
Natürlich könnte Deutschland, genauso wie Kroatien, vorschreiben ALLE brauchen einen Schein.