Wie man sieht, finde ich Ursies Posting vom ersten bis zum letzten Wort berechtigt. Sie benennt Fakten, von denen nicht nur der BR berichtete sondern auch alle anderen Medien, und an den Vorgängen bzgl. der Stiftung besteht ja auch keinerlei Zweifel: die Beteiligten leugnen das ja auch gar nicht (!!!).
Anschließend kommentiert sie diese Vorgänge, indem sie feststellt, dass sich jeder Kommentar erübrigt, womit sie ebenfalls vollkommen recht hat, um dann am Ende noch die Schieflage in der Rechtsprechung anzusprechen, wenn man die Urteile bei Ladendieben mit der bei Millionenbetrügern vergleicht, und auch damit spricht sie eines der Probleme unserer heutigen Gesellschaft an. Alles in allem, Tipp-Topp-Posting, da gibt's nix dran herum zu deuteln. :--)
Es ist so lieb von dir, den Ursies dieser Welt beizuspringen:-( Na klar, ein Ladendiebstahl ist, auch wenn du es nicht glaubst, einfacher in seiner kriminellen Intention nachzuweisen. Das entgeht halt so gerne dem/der lynchjustizialen Bild-ungsbürgerIn - als die verwickelten Transaktionen der gehobenen Wirtschaftskriminalität. Und nur wo eine Gesetzwidrigkeit vor Gericht nachgewiesen werden kann, gibt es ein Urteil. Kapiert?
Die immer wieder neidgenossenschaftlich von den Lynchjustizialen behaupteten "Ungleichheiten" im Vergleich mit dem angeblich "kleinen Ladendieb" sind lachhaft! Diese werden meist überhaupt nur dann angeklagt und sehr milde ("bedingt") bestraft, wenn es sich um Serientäter mit hoher krimineller Energie - und nicht um "Randbereiche" zwischen Legalität und Illegalität - handelt, wie in den verwickelten Fällen von grober Fahrlässigkeit, Untreue, Betrug, Insidergeschäfte oder Bestechlichkeit bei den Fällen der gehobenen Wirtschaftskriminalität...
Auch wenn die Bild-ungsbürgerliche Neidgenossenschaft der sich selbst zu kurz gekommen Wähnenden noch so überkocht: "Spekulationsgeschäfte" gehören zum Banker-Alltag. Auch wenn bei mir die paar Pflichtvorlesungen in Strafrecht schon Jahrzehnte her sind: Es geht immer um den Vorsatz (!!!) und Schädigungs- sowie Bereicherungsabsicht (etwa bei der Untreue) ob etwas strafrechtlich relevant wird. Nur weil bei den angeblichen "Spekulationen" - die in der Absicht, sich etwa zeitlich gegen Verluste abzusichern, z.B. Termingeschäfte, da Milliarden in bester Ertrags- oder nur Schaden-Vermeidungsabsicht in den Sand gesetzt wurden - liegt a priori keine strafrechtlich relevante Tat vor. Im Gegensatz zur "kleinen Ladendiebin", die eben stets vorsätzlich (!) einen anderen schädigt!
Urteilshöhen: In Österreich gibt es weitum bekannt zwei Fälle in denen die obersten Verantwortlichen bei Banken zu schweren Freiheitsstrafen von 9 und 10 Jahren verurteilt wurden.
In einem Fall ohne jedwede eigene Vorteilsnahme, sondern nur wegen leichtfertiger Kreditvergaben "auf politischen Zuruf"; was als Untreue gegenüber der Bank und grober Fahrlässigkeit sowie Missachtung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsführers schlagend wurde) In dem anderen Fall ist es während des Gerichtsverfahrens bzw. Beweiswürdigung zu Mängel gekommen und ein glorioser Prozess muss neu aufgerollt werden. Tja - und die "veröffentliche" Populistenmeinung, die zuerst ob der Urteilshöhen gejubelt hatte - verdammt nun die Richterin und wirft ihr Schlamperei vor...
Tja, Marius, in der Realität schauen die Dinge eben anders aus als dann, wenn die Magengrube das Denken übernimmt und nach schnellen Urteilen ("einspirr'n" Wienerisch) heischt - wenn noch nicht einmal die Fakten (!!!) in ihrer Strafbarkeit bzw.kriminellen Relevanz erhoben sind - und nur irgend welche "Verdachtsmomente" bestehen - auf die die Ursies dieser Welt schon ihr Urteil gefällt haben wollten. (In Österreich werden die StA seit Monaten mit irgend welchen Denunziationen und "Verdachtmomenten" regelrecht zugeschüttet, wodurch sie nahezu lahm gelegt sind. Was die Behandlung der wirklichen großen Fälle mangels Parsonalkapazität verzögert. )
Wenn dann die von den Lynchjustizialen herbei gehofften Urteil nicht ihren Erwartungen entsprechen - ist natürlich "der Staat", die Justiz und "das Geld" schuld, weil angeblich man die "Kleinen hängt und die Großen laufen läßt"....
(Ich erinnere mich hier im Forum ob der beifälligen Kommentare, als ein "schneller" Staatsanwalt zum Gaudium des Publikums den Ex-Hypo GAA Häuptling Wolfgang Kulterer auf die Schnelle in U-Haft nehmen ließ - und das Oberlandesgericht diesen Schnellschuss mangels der zwei von drei Haftgründen aufhob und aufheben musste. Weder bestand Flucht- noch Tatwiederholungsgefahr - und die Verdunkelungsgefahr ist allein nicht ausreichend...)