Verfügung gegen "Tatort Hypo" abgewiesen
Eine Einstweilige Verfügung gegen das Buch: "Tatort Hypo Alpe Adria" des Journalisten Richard Schneider wurde in erster Instanz abgewiesen. Das Buch darf weiter verkauft werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Buch zeigt die Entwicklung des Skandals auf
Das Buch zeigt die Entwicklung des Skandals um die seit Ende 2009 notverstaatlichte Hypo Alpe Adria Bank auf. Das Landesgericht St. Pölten hat in erster Instanz einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen das im Residenz Verlag erschienene Buch abgewiesen.
Klage von Ex-Hypo-Vorstand Striedinger
Die erste Klage, sowie der damit verbundene Antrag auf Einstweilige Verfügung, waren am 11. Jänner vom Ex-Vorstand der Hypo Group Alpe Adria Günter Striedinger und den ehemaligen Hypo-Beratern Hermann Gabriel und Gerhard Kucher eingebracht worden.
Inkriminiert wurden dabei zwei Text-Passagen des Krimiautors Veit Heinichen aus dessen Vorwort sowie dem Klappentext, in denen von einem "hochkriminellen Netzwerk" und einer "international tätigen Verbrecherclique" die Rede ist. In der Folge wurden weitere Klagen in Aussicht gestellt.
Gericht: Wahrheitsbeweis erbracht
Zur Begründung der jetzigen Abweisung heißt es laut Verlag: "Da die Kläger rein aufgrund des Umschlagtextes und des Vorwortes für den unbefangenen und durchschnittlichen Leser nicht identifizierbar sind, wäre die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung allein aufgrund dieser Texte unzulässig", zitiert der Verlag aus dem Beschluss.
Weiter heißt es: "Liest man sie hingegen im Zusammenhang mit Richard Schneiders Buch, so wird einerseits der (journalistische) Wahrheitsbeweis erbracht, zugleich wird immer wieder - geradezu gebetsmühlenartig - auf die Unschuldsvermutung verwiesen."
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