rolandt64
aktives Mitglied
Nur zur Info, ich hatte es klipp und klar geschrieben das es für Deutsche gilt , das hat Marius auch so bestätigt. Über Österreicher und Schweizer nicht. Da aber diese nur Berge haben gilt bei diesen eine Sonderregelung. Wo sie jetzt den Schein machen ist Wurscht, da diese 2 Länder eine Ausnahme sind. Aber entscheidend ist nicht nur der Schein, sondern auch die Flagge unter der Gefahren wird. Das Bedeutet das jeweilige Abkommen muss eingehalten und nachgefragt werden in den jeweiligen Ländern. Für Österreich gilt das
https://www.bmvit.gv.at/themen/schifffahrt/seeschifffahrt/bewilligungen_patente/schiffsfuehrung.html
Für Schweizer gilt das
In der Schweiz wird zum Führen von Booten und Yachten auf See (=am Meer) nur der Erwerb des schweizerischen Hochseescheins angeboten.
Für all jene Skipper, die keinen Törn über den Atlantik planen bietet sich der Boat Skipper B Yachtführerschein als kostengünstigere Alternative an.
Abschliessend kommt aber noch hinzu, dass viele Länder für das eigene Hoheitsgewässer (12 Meilen Zone) spezielle Vorschriften erlassen
z.B.
Griechenland: auf MY muss ein 2. Skipper (vergleich 2. Offizier) an Bord sein
Kroatien: der Skipper muss zumindest eine UKW Seesprechfunkberechtigung
zum Führen von Charteryachten besitzen
So erwerben auch viele deutsche Staatsbürger zusätzlich zu einem deutschen Sportbootführerschein den kommerziell gültigen Grundschein der kroatischen Handelsmarine inkl. Funk,
den Boat Skipper B da dieser die UKW Seesprechfunkberechtigung enthält
oder absolvieren die kroatische Funkzusatzprüfung zu ausländischen Bootsührerscheinen.
Lg Roland
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https://www.bmvit.gv.at/themen/schifffahrt/seeschifffahrt/bewilligungen_patente/schiffsfuehrung.html
Für Schweizer gilt das
In der Schweiz wird zum Führen von Booten und Yachten auf See (=am Meer) nur der Erwerb des schweizerischen Hochseescheins angeboten.
Für all jene Skipper, die keinen Törn über den Atlantik planen bietet sich der Boat Skipper B Yachtführerschein als kostengünstigere Alternative an.
Abschliessend kommt aber noch hinzu, dass viele Länder für das eigene Hoheitsgewässer (12 Meilen Zone) spezielle Vorschriften erlassen
z.B.
Griechenland: auf MY muss ein 2. Skipper (vergleich 2. Offizier) an Bord sein
Kroatien: der Skipper muss zumindest eine UKW Seesprechfunkberechtigung
zum Führen von Charteryachten besitzen
So erwerben auch viele deutsche Staatsbürger zusätzlich zu einem deutschen Sportbootführerschein den kommerziell gültigen Grundschein der kroatischen Handelsmarine inkl. Funk,
den Boat Skipper B da dieser die UKW Seesprechfunkberechtigung enthält
oder absolvieren die kroatische Funkzusatzprüfung zu ausländischen Bootsührerscheinen.
Lg Roland
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