Hallo ihr Lieben,
ich bin ganz neu hier und habe -wie so viele von euch- Post aus Kroatien erhalten. Es geht um ein Parkvergehen aus dem letzten Jahr. Angeblich wurde uns ein Parkschein zum Preis von 130 Kuna ans Auto gehängt. Am Wochenende kam nun der dritte Brief, des besagten Anwalts per Einschreiben (die ersten beiden habe ich bis dato ignoriert). Beigelegt war ihm eine Klageschrift, welche er nach Ablauf der Frist von 8 Tagen an das Gericht senden möchte. Offensichtlich handelt es sich lediglich um einen Entwurf, bzw. einen kopierten Text, denn ich kann dieser Klageschrift nicht entnehmen, an welches Gericht sie gehen wird..
Ich verfolge jetzt schon einige Zeit euren Strang und blicke überhaupt nicht mehr durch
Was ich bisher entnehmen konnte:
Halterhaftung gibt es in Deutschland nicht => Seid ihr sicher, dass dieses deutsche Recht auf mich angewandt wird, WENN ein kroatisches Gericht mich verklagen würde (der Anwalt schreibt in seinem Brief, dass in diesem Fall ausschliesslich kroatische Gerichte zuständig wären)?
Zivilrechtlich kann man mich nicht belangen, solange ich weder eine Immobilie, noch einen Wohnsitz in Kroatien habe => Gilt hier definitiv Zivilrecht?
Die geforderten Preise sind Wucher => Interessiert das, solange es dazu kein Urteil gibt?
Die Notare haben keine Befugnis Vollstreckungsbescheide zu erstellen => Ist es dann nicht sogar notwendig, dass ein kroatisches Gericht dies entscheidet?
Es ist empfehlenswert die geforderte Parkgebühr direkt an den Parkplatzbetreiber zu überweisen => Selbstverständlich, würde ich die Gebühren bezahlen. Ändert das dann etwas an den Forderungen des Shain Lou Pacheco-Vincovic, wenn wir einmal annehmen, dass er/sie tatsächlich einen Auftrag der Sanität Dubrovnik hat und zugleich annehmen, dass das Ticket von jenen überhaupt gelöst wurde (nein, es war keines am Auto!!!)? Und kann ich dann einfach die Bankverbindung von deren Internetseite nehmen?
??? Auf welches Schreiben muss ich spätestens reagieren??? Erst die Klageschrift des Gerichts (wenn sie mir denn überhaupt zugeht), um einen Klagewiderspruch zu schreiben?
???Ist es evtl doch sinnvoll, einen Vergleich auszuhandeln???
???Ich bin ein wenig verunsichert, weil mir die Dame bei der ADAC-Rechtsberatung gar so dringend nahegelegt hat, dass ich unbedingt den Partneranwalt in Kroatien kontaktieren müsse. Ein nicht Reagieren würde möglicherweise Klage, die Pflicht zur Anreise bei der Verhandlung und die Gerichtskosten nach sich ziehen... Klang irgendwie wie ein Autoverkäufer oder Versicherungsvertreter. Wenn es denn tatsächlich noch nie zu einer Verhandlung und Verurteilung durch ein kroatisches Gericht gekommen wäre, dann MÜSSTE der ADAC doch diese Information auch haben und an seine Mitglieder weitergeben... Oder ist eher anzunehmen, dass das nochmal ein riesiges Geschäftsfeld für den ADAC ist - was wiederum bedeuten würde, dass man dort (durch geschickte Fehlberatungen) Betrug im grossen Stil betreibt, den man öffentlich machen müsste????
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und aufgrund einer Frühberentung auch nicht die finanziellen Mittel, die Kosten nochmals um ein Vielfaches zu steigern...
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!!!