Auslandsknöllchen: Zahlen oder nicht?

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Marius

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Du bist natürlich fein raus mit der Firma als Fahrzeughalter. Die soll einfach alles ignorieren.
Die Parkstrafe würde ich bezahlen, aber direkt an den Parkplatzbetreiber, nicht an den Anwalt.
 

FelixB

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Naja so einfach fein raus nun auch nicht, es ist schließlich mein Arbeitgeber. Aber auch die sind davon überzeugt dass sich es hier um etwas nicht rechtliches handelt.
Wenn ich die Strafe zahlen ist das doch auch ein Schuldgeständnis oder? Ich habe ja nicht Mal einen Strafzettel. Nur im ersten schreiben wurde diesbezüglich etwas erwähnt aber auch keine Adresse wohin mit dem Geld. Vorallem sehe ich keine Schuld. Man erkennt auf dem Bild nichts von Parkverbot oder sonstigem und ich habe auch nie ins gesehen.
 

Neustadt26

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Naja so einfach fein raus nun auch nicht, es ist schließlich mein Arbeitgeber. Aber auch die sind davon überzeugt dass sich es hier um etwas nicht rechtliches handelt.
Wenn ich die Strafe zahlen ist das doch auch ein Schuldgeständnis oder? Ich habe ja nicht Mal einen Strafzettel. Nur im ersten schreiben wurde diesbezüglich etwas erwähnt aber auch keine Adresse wohin mit dem Geld. Vorallem sehe ich keine Schuld. Man erkennt auf dem Bild nichts von Parkverbot oder sonstigem und ich habe auch nie ins gesehen.


Ist bei mir genau dasselbe. War auch mit dem Firmenwagen in Kroatien. Nun auch das dritte Schreiben bekommen samt möglicher Klage bei Nichtzahlung innerhalb von 8 Tagen.Wie gesagt, es gibt in Deutschland keine Halterhaftung. Zudem müssen die erstmal beweisen, dass du widerrechtlich geparkt hast. Ich habe jetzt wie gesagt beschlossen, die ganze Nummer auszusitzen. Vor allem, wenn bei dir nachweislich kein Zettelchen dran war, als du zum Wagen zurückgekehrt bist. Heftet die Schreiben ab, wie früher hier schon einmal geschrieben und macht das mit allen weiteren Schreiben so bzw. nehmt diese gar nicht erst an. Da wird nix weiter passieren. Und selbst wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Wie oben geschrieben, die Beweiserbringung obliegt bei dem Anwalt Vinkovic. Und meines Wissens wurden bisher alle Klagen abgewiesen.
 
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Marius

Guest
Nein, das ist kein Schuldeingeständnis, du bezahlst die Strafe mit der Anmerkung "ohne Präjudiz", sozusagen in Kulanz.
Wichtig erscheint mir, den Klagsgegenstand, nämlich die lächerliche Parkstrafe, zu beseitigen, das hilft in jedem Gerichtsverfahren (sollte es überhaupt jemals dazu kommen!!!).

Aus Wikipedia: "Der Ausdruck „ohne Präjudiz“ bedeutet, dass ein strittiger Anspruch zwar teilweise oder sogar vollständig erfüllt wird, damit aber nicht die Anerkennung dieses Anspruches im Sinne eines Schuldeingeständnisses zu verstehen ist."
 

FelixB

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Ich danke euch für die schnellen und ausführlichen Antworten. Dann werde ich das so mit meinem Vorgesetzten besprechen denn tatsächlich überweisen müssen sie ja dann.
Ebenfalls Mal abwarten was unser Hausanwalt empfiehlt.
 
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Marius

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Anscheinend scheint da in letzter Zeit wieder ein Schwall an solchen Schreiben rausgegangen zu sein, weil ich mittlerweile sogar schon per PN von mehreren Leuten angeschrieben werde.

Schoen langsam bekomme ich das Gefuehl, dass man da endlich mal was auf hoeherer Ebene unternehmen muesste. Ich mach mir da mal Gedanken darueber.
 

FelixB

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Das stimmt allerdings. Finde es auch immer bemerkenswert mit einer 8-tätigen Zahlungsfrist zu drohen, aber nur einmal jedes Jahr zu schreiben.
Auch verwunderlich dass man solchen, doch bekannten, Kanzleien nicht das Handwerk legen kann in irgendeiner Form.
 
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Marius

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Aber wenn du schon mal da bist, FelixB schau dich in der Zwischenzeit hier mal um, hier gibt's noch Wichtigeres zu entdecken als Winkeladvokaten. ;-)
 
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Marius

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Übrigens, falls wer für seinen Lieblingsparkplatzbetreiber die IBAN benötigt:

Zum Beispiel bei "Pula Parking" wird keine IBAN angeführt, sondern nur die Kontonummer. Ob das Absicht ist, kann ich nciht sagen.

Tatsache ist, dass man aus der BLZ und Kontonummer die IBAN errechnen kann.
Folgende Angaben macht Pula Parking auf deren Webseite:

MB: 1892975 // OIB: 92332318203
Žiro račun: 24020061100700599
Erste & Steiermarkische bank d.d.
Jadranski trg 3A, 51000 Rijeka
SWIFT/BIC: ESBCHR22


Dabei ist 2402006 die Bankleitzahl (in CRO 7-stellig)
und 1100700599 die Kontonummer (in CRO 10-stellig)

Nun hier eingeben: https://www.iban-rechner.de/bic_und_iban.html

Ergebnis:

1560346328971.png


Das kann jeder auch mit seinem eigenen Konto ausprobieren.
 

Michael

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Nein, das ist kein Schuldeingeständnis, du bezahlst die Strafe mit der Anmerkung "ohne Präjudiz", sozusagen in Kulanz.

... ein für mich völliger neuer Aspekt.
Ist die Empfehlung jetzt das bei der Überweisung der Strafe zu vermerken:" in Kulanz und ohne Präjudiz"
Hält das rechtlich? Und wenn ja, mit welcher Konsequenz?
 
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Marius

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Es ist nur eine Anmerkung, um deinen guten Willen zu zeigen. Du bist nicht per se zahlungsunwillig, sondern willst dich nur nicht abzocken lassen.
Die Forderung der Parkstrafe ist ja grundsätzlich in Ordnung, nur eben nicht die Art und Weise der Eintreibung.
Bei Fragen von Geldeintreibungen wird vom Gericht die Zahlungswilligkeit an sich berücksichtigt (falls es überhaupt jemals zu einem Gerichtsverfahren kommt).

Die Anmerkung lautet "ohne Präjudiz" oder "ohne Schuldeingeständnis". Die Parkstrafe ist aber dann bezahlt, damit ist der Klagsgrund erstmal vom Tisch.
Danach muss der Winkeladvokat seine "Betreibungskosten" einklagen, das wird für ihn nochmals deutlich schwerer.
 

claus-juergen

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... Wir haben nun die schreiben an unseren Hausanwalt gegeben zur Überprüfung um zu schauen was er sagt. Im schreiben wird desweiteren darauf hingewiesen dass wenn es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt die Kosten sich mindestens auf 600€ erhöhen.
Und ja auch die Entscheidung des EuGH habe ich gelesen.
Was sagt ihr dazu?...

hallo Felix,

wenn euer "Hausanwalt" nur minimale Kenntnisse des Zivilrechts hat, dann dürfte er dir sagen können, daß wir in Deutschland keine Halterhaftung haben und ihr bzw. du einer Klage ruhig entgegen sehen könnt. Zu einer Klage in Deutschland ist es in so einer Sache eh noch nie gekommen, weil die ausländischen Winkeladvokaten genau wissen, daß die vom Gericht abgewiesen würde.

Lochen, Abheften und vergessen. Und sich nicht wundern, wenn eines Tages von einem ganz anderen Anwalt aus einem ganz anderen Land wegen der selben Sache eine neue Forderung eingeht.

grüsse

jürgen
 

Skiddy

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Hallo ihr Lieben,

ich bin ganz neu hier und habe -wie so viele von euch- Post aus Kroatien erhalten. Es geht um ein Parkvergehen aus dem letzten Jahr. Angeblich wurde uns ein Parkschein zum Preis von 130 Kuna ans Auto gehängt. Am Wochenende kam nun der dritte Brief, des besagten Anwalts per Einschreiben (die ersten beiden habe ich bis dato ignoriert). Beigelegt war ihm eine Klageschrift, welche er nach Ablauf der Frist von 8 Tagen an das Gericht senden möchte. Offensichtlich handelt es sich lediglich um einen Entwurf, bzw. einen kopierten Text, denn ich kann dieser Klageschrift nicht entnehmen, an welches Gericht sie gehen wird..

Ich verfolge jetzt schon einige Zeit euren Strang und blicke überhaupt nicht mehr durch:bookworm: Was ich bisher entnehmen konnte:

Halterhaftung gibt es in Deutschland nicht => Seid ihr sicher, dass dieses deutsche Recht auf mich angewandt wird, WENN ein kroatisches Gericht mich verklagen würde (der Anwalt schreibt in seinem Brief, dass in diesem Fall ausschliesslich kroatische Gerichte zuständig wären)?

Zivilrechtlich kann man mich nicht belangen, solange ich weder eine Immobilie, noch einen Wohnsitz in Kroatien habe => Gilt hier definitiv Zivilrecht?

Die geforderten Preise sind Wucher => Interessiert das, solange es dazu kein Urteil gibt?

Die Notare haben keine Befugnis Vollstreckungsbescheide zu erstellen => Ist es dann nicht sogar notwendig, dass ein kroatisches Gericht dies entscheidet?

Es ist empfehlenswert die geforderte Parkgebühr direkt an den Parkplatzbetreiber zu überweisen => Selbstverständlich, würde ich die Gebühren bezahlen. Ändert das dann etwas an den Forderungen des Shain Lou Pacheco-Vincovic, wenn wir einmal annehmen, dass er/sie tatsächlich einen Auftrag der Sanität Dubrovnik hat und zugleich annehmen, dass das Ticket von jenen überhaupt gelöst wurde (nein, es war keines am Auto!!!)? Und kann ich dann einfach die Bankverbindung von deren Internetseite nehmen?


??? Auf welches Schreiben muss ich spätestens reagieren??? Erst die Klageschrift des Gerichts (wenn sie mir denn überhaupt zugeht), um einen Klagewiderspruch zu schreiben?

???Ist es evtl doch sinnvoll, einen Vergleich auszuhandeln???

???Ich bin ein wenig verunsichert, weil mir die Dame bei der ADAC-Rechtsberatung gar so dringend nahegelegt hat, dass ich unbedingt den Partneranwalt in Kroatien kontaktieren müsse. Ein nicht Reagieren würde möglicherweise Klage, die Pflicht zur Anreise bei der Verhandlung und die Gerichtskosten nach sich ziehen... Klang irgendwie wie ein Autoverkäufer oder Versicherungsvertreter. Wenn es denn tatsächlich noch nie zu einer Verhandlung und Verurteilung durch ein kroatisches Gericht gekommen wäre, dann MÜSSTE der ADAC doch diese Information auch haben und an seine Mitglieder weitergeben... Oder ist eher anzunehmen, dass das nochmal ein riesiges Geschäftsfeld für den ADAC ist - was wiederum bedeuten würde, dass man dort (durch geschickte Fehlberatungen) Betrug im grossen Stil betreibt, den man öffentlich machen müsste????


Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und aufgrund einer Frühberentung auch nicht die finanziellen Mittel, die Kosten nochmals um ein Vielfaches zu steigern...

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!!!
 
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Sommer_Sun

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HalloS kiddy,
ich würde das gesamte Geschreibsel was Du erhalten hast, nicht weiter beachten bzw. für irrelevant erachten.
Ja, evtl. noch abheften, aber keine Energie damit verschwenden.
 

Skiddy

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Das ist schade, denn all' die oben gestellten Fragen schwirren mir tatsächlich im Kopf herum. Was bewegt dich denn dazu? Dass ich nach intensiver Recherche immer noch unsicher bin? Dass ich nicht einfach blind eine Meinung übernehme? Oder dass mein Gehirn nicht mehr die Kapazitäten hat, sich all die vielen Seiten durchzulesen und ein Resume daraus zu ziehen (hat mit einem vorangegangenen Hirnstaminfarkt zu tun)?

Ich würde es wirklich gerne verstehen :) Und ich würde auch gerne wissen, wie es tatsächlich bei all denen weiter ging, die diese Briefe ignorierten. Naja und die Frage mit dem ADAC interessiert mich brennend, denn dann MUSS man das doch öffentlich machen...
 
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Neustadt26

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Das ist schade, denn all' die oben gestellten Fragen schwirren mir tatsächlich im Kopf herum. Was bewegt dich denn dazu? Dass ich nach intensiver Recherche immer noch unsicher bin? Dass ich nicht einfach blind eine Meinung übernehme? Oder dass mein Gehirn nicht mehr die Kapazitäten hat, sich all die vielen Seiten durchzulesen und ein Resume daraus zu ziehen (hat mit einem vorangegangenen Hirnstaminfarkt zu tun)?

Ich würde es wirklich gerne verstehen :) Und ich würde auch gerne wissen, wie es tatsächlich bei all denen weiter ging, die diese Briefe ignorierten. Naja und die Frage mit dem ADAC interessiert mich brennend, denn dann MUSS man das doch öffentlich machen...

Ergebnis ist doch nach 48 Seiten: Wer bezahlen will, soll bezahlen und sich nicht wundern, wenn nach einem Jahr ein neuer Brief reinflattert. Wer unsicher ist, soll nur die Parkstrafe direkt an die Parkplatzfirma bezahlen. Und wer den Mumm hat nix zu tun, soll die erhaltenen Briefe abheften und weiter ignorieren. Und was den ADAC angeht, dass sind Laberheinze. Mir wurde genau dasselbe geraten wie dir. Am lustigsten fand ich, dass ich zu der möglichen Verhandlung anreisen müsste. Da habe ich dann doch mal laut gelacht am Telefon.Es wird überhaupt nix passieren. Der ADAC hat in dieser Hinsicht absolut keine Kompetenz.Du fragst nach dem Weitergehen: Bisher gab es keinerlei Vollstreckung in Deutschland, wie auch?? Da wirst du mit deinen drei Briefchen sicherlich keine Ausnahme sein. Ich bin in genau derselben Situation wie du und ignoriere alles jetzt. Und ich bin mir sicher, da kommen noch mehr Briefe, vielleicht sogar einmal von einem Gericht mit dem Hinweis, dass das Verfahren eingestellt wurde.
 

Skiddy

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Ergebnis ist doch nach 48 Seiten: Wer bezahlen will, soll bezahlen und sich nicht wundern, wenn nach einem Jahr ein neuer Brief reinflattert. Wer unsicher ist, soll nur die Parkstrafe direkt an die Parkplatzfirma bezahlen. Und wer den Mumm hat nix zu tun, soll die erhaltenen Briefe abheften und weiter ignorieren. Und was den ADAC angeht, dass sind Laberheinze. Mir wurde genau dasselbe geraten wie dir. Am lustigsten fand ich, dass ich zu der möglichen Verhandlung anreisen müsste. Da habe ich dann doch mal laut gelacht am Telefon.Es wird überhaupt nix passieren. Der ADAC hat in dieser Hinsicht absolut keine Kompetenz.Du fragst nach dem Weitergehen: Bisher gab es keinerlei Vollstreckung in Deutschland, wie auch?? Da wirst du mit deinen drei Briefchen sicherlich keine Ausnahme sein. Ich bin in genau derselben Situation wie du und ignoriere alles jetzt. Und ich bin mir sicher, da kommen noch mehr Briefe, vielleicht sogar einmal von einem Gericht mit dem Hinweis, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Ok, das war jetzt nochmal kurz und knapp - danke :)
Irgendwie tendiert mein Bauch dazu, die 130 Kuna zu bezahlen (das wäre ja dann in meine Fall die Sanitaat Dubrovnik d. o. o.). Nun frage ich mich, ob ich die Schreiben dann nicht trotzdem erhalte, schliesslich arbeiten die doch sicherlich sehr eng mit den Anwälten zusammen. Oder eher direkt mit der Stadt Dubrovnik Kontakt aufnehmen?

Du hast Recht: Der ADAC hat sicherlich nicht die grösste Kompetenz, jedoch glaube ich auch nicht, dass er bewusst falsche Informationen in die öffentlich zugängigen Medien einspeist (wäre ja auch zu auffällig). Auf ihrer Seite schreiben sie bspw. "Können die Forderungen in Deutschland vollstreckt werden?
Nach Maßgabe des EU-Rechts gibt es für kroatische Gläubiger verschiedene Möglichkeiten, zivilrechtliche Forderungen in anderen EU-Staaten wie Deutschland durchzusetzen. Durch eine Klage kann z.B. ein Zivilprozessverfahren gegen einen deutschen Staatsbürger vor einem Gericht in Kroatien eingeleitet oder ein Europäischer Zahlungsbefehl beantragt werden.

Aus einem rechtskräftigen kroatischen Urteil oder Europäischen Zahlungsbefehl zu Lasten des deutschen Schuldners kann z.B. aufgrund EU-Rechts in Deutschland vollstreckt werden – und zwar ohne dass es einer weiteren Vollstreckbarerklärung durch ein deutsches Gericht bedarf."... deshalb interessiert es mich auch brennend, woher die Informationen sind, dass es bisher in Deutschland noch zu keiner einzigen Vollstreckung diesbezüglich kam.
 

snowflake

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@Skiddy :
Wenn Du unbedingt etwas zahlen willst, dann direkt an den Parkplatzbetreiber die von ihm geforderte Summe und mit dem Kommentar "ohne Präjudiz".

Ansonsten einfach alles abheften und ignorieren.
Es kann diese Sache gegen deutsche Staatsbürger nicht vollstreckt werden, da es in D keine Halterhaftung gibt.
Und daher gibt es auch bis heute keine rechtsgültige Verurteilung.
Der ADAC ist eine Versicherung! Daher gebe ich keinen Cent auf deren Aussagen zu diesem Thema.
Obige Aussage des ADAC hat nichts mit den hier vorliegenden und eindeutigen Gesetzen zu tun! Sie meinen berechtigte Forderungen!

Gruß
Michael
 

Skiddy

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Wenn Du unbedingt etwas zahlen willst, dann direkt an den Parkplatzbetreiber die von ihm geforderte Summe und mit dem Kommentar "ohne Präjudiz".

Ansonsten einfach alles abheften und ignorieren.
Es kann diese Sache gegen deutsche Staatsbürger nicht vollstreckt werden, da es in D keine Halterhaftung gibt.
Und daher gibt es auch bis heute keine rechtsgültige Verurteilung.
Der ADAC ist eine Versicherung! Daher gebe ich keinen Cent auf deren Aussagen zu diesem Thema.
Obige Aussage des ADAC hat nichts mit den hier vorliegenden und eindeutigen Gesetzen zu tun! Sie meinen berechtigte Forderungen!

Gruß
Michael

Danke Michael!

Was meinst du mit "berechtigte" Forderungen? Die Höhe der aufgeführten Positionen (bspw. überzogene Übersetzungskosten) oder die Tatsache, dort ohne gültigen Parkschein gestanden zu haben?
 
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